Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SunTextil GmbH & Co. KG
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma SunTextil GmbH & Co.
KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma SunTextil
GmbH & Co. KG und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung des Bestellers.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die
Mitarbeiter der Firma SunTextil GmbH & Co. KG sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu treffen, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Soweit nichts anderes angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Firma SunTextil GmbH & Co. KG
genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma SunTextil
GmbH & Co. KG die Lieferung nicht nur vorrübergehend wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der Firma SunTextil
GmbH & Co. KG oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die Firma
SunTextil GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma SunTextil GmbH & Co.
KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 5 Rechte des Bestellers wegen Mängeln
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert;
die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab
Lieferung der Produkte.
(2) Der Besteller muss der Firma SunTextil GmbH & Co. KG Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma
SunTextil GmbH & Co. KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass die Produkte einen Mangel
aufweisen, verlangt die Firma SunTextil GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl und
auf ihre Kosten das:
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung
an die Firma SunTextil GmbH & Co. KG geschickt wird;
b) der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und ein
Service-Techniker der Firma SunTextil GmbH & Co. KG zum Besteller geschickt
wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Besteller verlangt, dass
Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann
die Firma SunTextil GmbH & Co. KG diesem Verlangen entsprechen, wobei
ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten
zu den Standardsätzen der Firma SunTextil GmbH & Co. KG zu bezahlen sind.
(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma SunTextil GmbH & Co. KG
aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden
der Firma SunTextil GmbH & Co. KG die folgenden Sicherheiten gewährt, die
auf Verlangen des Käufers durch die Firma SunTextil GmbH & Co. KG
freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20%
übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum der Firma SunTextil GmbH & Co. KG.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma SunTextil GmbH &
Co. KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Firma SunTextil GmbH
& Co. KG. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma SunTextil GmbH & Co.
KG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum
des Bestellers an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf die
Firma SunTextil GmbH & Co. KG übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-)
Eigentum der Firma SunTextil GmbH & Co. KG unentgeltlich. Ware, an denen
der Firma SunTextil GmbH & Co. KG (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter
Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma SunTextil GmbH & Co. KG ab.
Die Firma SunTextil GmbH & Co. KG ist ermächtigt den Besteller
widerruflich, die an die Firma SunTextil GmbH & Co. KG abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird
der Besteller auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen, damit die Firma SunTextil GmbH & Co. KG ihre
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der
Firma SunTextil GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlich oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Besteller.
§ 7 Aufrechnung mit Gegenforderungen
(1) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
(2) Zur Zurückbehaltung ist der Besteller jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertrag berechtigt.
§ 8 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma SunTextil
GmbH & Co. KG für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des
vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn und ersparten
Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Firma
SunTextil GmbH & Co. KG garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt
gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen (1) und (2)
gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind,
sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens-,
des Körpers oder der Gesundheit.
4) Soweit die Haftung der Firma SunTextil GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Firma SunTextil GmbH & Co. KG.
§ 9 anwendbares Recht,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
der Firma SunTextil GmbH & Co. KG und dem Besteller gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
(2) Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfurt ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden –Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
in den Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmung von der Vereinbarung nicht
berührt.